Folgende Regeln gelten ab sofort für den Unterricht der Kunst- und Musikschule:
Geboosterte, zweifach Geimpfte als auch genesene Teilnehmende brauchen keinen weiteren negativen Testnachweis.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert. Ab 16 Jahren reicht eine Bescheinigung (Bestätigung über die Schulzugehörigkeit und Teilnahme an den regelmäßigen Testungen). Für erwachsene Unterrichtsteilnehmende, die nicht voll immunisiert sind und am Gesangs- oder Blasinstrumentenunterricht teilnehmen, ist zusätzlich ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest für den Unterricht ohne Maske notwendig.